Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die EEG-Novelle sehen viele als Motor für den anstehenden Ausbau. Der Zubau an Wärmepumpen soll damit noch einmal beschleunigt werden.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Die Erwartungen der Verbraucher wurden schon oft enttäuscht. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Mit den angekündigten Maßnahmen sollte der Termin des 1. Juli 2022 eingehalten werden können. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Damit sollen Stromkunden vor allem schnell und direkt profitieren. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Von der Bundesregierung liegt bereits der Gesetzesentwurf vor. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Verbrauchern macht der Strommarkt derzeit Angst
Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.
Worauf wir uns mit der EEG-Novelle freuen dürfen
Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Durch eine Anhebung der Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen soll dieses Ziel erreicht werden. Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche werden ebenso gestoppt wie die EEG-Förderung.
Das öffentliche Interesse weitet sich seit der EEG-Novelle nun auch auf die Nutzung der erneuerbaren Energien aus, wie auch die öffentliche Sicherheit nun davon betroffen ist. Gesonderte Gesetzgebungsverfahren sollen dafür sorgen, dass besondere Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie zu Lande beseitigt bzw. gesondert berücksichtigt werden. Werden Solar- und Windprojekte durch Bürgerenergiegesellschaften umgesetzt, müssen diese künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Das soll dafür sorgen, dass die entsprechenden Vorgänge unbürokratischer abgehandelt werden können.
Spitzenlastkraftwerke im Bereich der Biomasse sollen gezielt gefördert werden. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.
Werden erneuerbare Energien mit einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung kombiniert, ist nun eine Förderung möglich. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Die entsprechende Verordnung wird voraussichtlich noch in 2022 erlassen.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. Sie wird in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) integriert.