Forschungszulage: Neue Regelungen bieten umfassende Unterstützung für Projekte

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Die Forschungszulage ist ein wichtiger Teil des Wachstumschancengesetzes und stellt eine bedeutende Unterstützung für Unternehmen dar. Mit der geplanten Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro können Unternehmen ihre Forschungsprojekte besser finanzieren und ihre Innovationskraft steigern. Dies trägt zur Stärkung der deutschen Wirtschaft bei und fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Forschungszulage stärkt heimische Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit

Die Bemessungsgrundlage spielt eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Förderung von Forschungsaktivitäten. Die neuen Regelungen ermöglichen es Unternehmen, diese Grundlage zukünftig auf bis zu 10 Mio. Euro zu erhöhen. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur Finanzierung von Forschungsprojekten. Die Förderquoten belaufen sich auf 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, wobei kleine und mittlere Unternehmen von einem erhöhten Satz von 35 Prozent profitieren können.

  • Förderfähige Aufwendungen, die zwischen dem 01.01.2020 und dem 01.07.2020 angefallen sind, können als Bemessungsgrundlage maximal 2 Mio. Euro erreichen
  • Für Aufwendungen, die zwischen dem 30.06.2020 und dem Tag der Verabschiedung des neuen Gesetzes entstanden sind und förderfähig sind, beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 4 Mio. Euro
  • Ab dem Datum des neuen Gesetzes können förderfähige Aufwendungen eine Bemessungsgrundlage von bis zu 10 Millionen Euro erreichen

Obwohl Unternehmen Mittel für die Forschungszulage zur Verfügung hatten, wurden bisher lediglich 10 Prozent dieser Mittel genutzt. Im Deutschen Bundestag wurden die niedrigen Nutzungszahlen erörtert und es wurden neue Regelungen zur Forschungszulage präsentiert. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte, dass die Nutzung der Forschungszulage in den letzten Jahren allmählich gestiegen sei. Die neuen Regelungen sollen eine umfassendere Inanspruchnahme der steuerlichen Forschungsförderung ermöglichen und eine „Full-Flavor-Variante“ der Forschungszulage einführen.

Höhere Förderung ermöglicht Unternehmen größere finanzielle Unterstützung für Forschungsprojekte

  1. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. Euro bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Forschungsprojekte in größerem Umfang zu realisieren. Dies eröffnet neue Chancen für die Entwicklung neuer Technologien und Produkte und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
  2. Die steuerliche Forschungsförderung bietet attraktive Förderquoten für Unternehmen. Die Höhe der Forschungszulage beträgt in der Regel 25 Prozent der Bemessungsgrundlage und kann für kleine und mittlere Unternehmen auf 35 Prozent angehoben werden
  3. Unternehmen werden durch die erweiterten Regelungen der Forschungszulage nun auch bei den Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterstützt. Dies ermöglicht eine umfassendere Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  4. Durch die finanzielle Förderung von Personalkosten und Sachkosten ermöglicht die Forschungszulage Unternehmen, zusätzliches Wissen zu generieren. Dies stärkt die heimische Wertschöpfung und trägt zur Steigerung der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei

Unternehmen können von den neuen Regelungen zur Forschungszulage profitieren. Die erhöhte Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro eröffnet die Möglichkeit, größere Fördermittel für Forschungsprojekte zu erhalten. Besonders attraktiv sind die Förderquoten von 25 bzw. 35 Prozent, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gelten. Darüber hinaus werden nun auch Sachkosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert, was Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassend unterstützt.

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